Gut versichert?
Die mehr als 35 Jahre lange Erfahrung der Expo Display Service GmbH beweist: An einem Messestand passiert immer etwas. Leider bieten die Geschäftsinhaltsversicherungen auf Messen und Ausstellungen keine Absicherung, weil sich die Exponate nicht auf dem Betriebsgelände befinden. Und die Risiken steigen: Wertvolle Stücke unterliegen einem erhöhten Diebstahlrisiko und Beschädigungen können ein tiefes Loch in die Kasse reißen. Expo Display Service empfiehlt deshalb allen Unternehmen, die planen, an einer Messe oder einer Veranstaltung teilnehme den Abschluss einer Ausstellungs- und Messeversicherung, um sich gegen derartige finanzielle Lasten abzusichern.
Leistungsumfänge von Messeversicherungen
Bei diesen Versicherungsprodukten handelt es sich um ein sogenanntes Allgefahrendeckungskonzept. Der Versicherer leistet grundsätzlich bei allen Schäden, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Standardmäßig enthalten sind im Paket:
- Beschädigung/Verlust durch Elementarschäden (hauptsächlich Feuer oder Überschwemmungen),
- Blitzschlag und Explosion,
- Beschädigung/Verlust durch Um- oder Beladen,
- Diebstahl der Exponate,
- Bruch der Exponate sowie
- Vandalismus.
Die Versicherung gilt weltweit und deckt die Lagerung der Waren und Güter sowie deren Montage in den Ausstellungshallen ab. Aber Vorsicht beim Kleingedruckten: Der Transport ist häufig nicht eingeschlossen. Kunstgegenstände oder Schmuck als Exponate müssen zusätzlich versichert werden. Ebenso gelten besondere Bedingungen für Prototypen und Modelle.
Prämien im Baukastenprinzip
Wie der modulare Messestand zeichnen sich auch die Prämien der Versicherung dadurch aus, dass weitere Bausteine hinzugebucht werden können. Dazu gehört zum Beispiel eine Außenversicherung, wenn die Güter außerhalb der Messehallen stehen. Die Beschlagnahmung der Güter durch staatliche Stellen sowie die Folgen von Streiks und Aussperrung, inneren Unruhen oder Krieg ist nicht versicherbar. Auch der Diebstahl und die Veruntreuung durch eigene Mitarbeiter können nicht versichert werden. Das gilt auch für Verbrauchsmaterial (z.B. Prospekte und Ähnliches).
Eine wesentliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist aber vor allem eine angemessene Verpackung des Gutes, die es vor Beschädigung oder Diebstahl schützt. Bei Verlust oder Beschädigung wird die Versicherungssumme fällig. Bei Reparatur des Exponates werden die Kosten dafür übernommen.
Konditionen und Prämien
Die Versicherungsbedingungen werden vom Gesetzgeber und durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Ausstellungs- und Messeversicherungen 2004 oder 2001 bestimmt. Die Versicherungsbedingungen können von Versicherung zu Versicherung variieren. Die Versicherungssumme wird durch den Wiederbeschaffungswert des Exponates bestimmt. Modelle oder Prototypen werden gesondert bewertet und versichert. Weitere Kriterien, die sich auf die Versicherungsprämie auswirken, sind die baulichen Gegebenheiten der Ausstellung, die zu erwartenden Besucherzahlen und die Sicherungsmaßnahmen, die durch den Aussteller oder das Unternehmen getroffen werden.
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